Verkehrsbeschränkungsverfügungen – Cäcilienstrasse Strassensanierung
Nicht zustimmungspflichtige Verfügungen
Nach der Strassensanierung werden bei der Wiederherstellung folgende Massnahmen im Rahmen der Verbesserung der Verkehrssicherheit (wie Schutz von Querungsstellen, Verbesserung Sichtweiten) sowie zur Angebotserweiterung von Motorradparkplätzen umgesetzt:
Neue Massnahme
5 Motorrad-Parkplätze
vor der Liegenschaft Cäcilienstrasse 35
Aufhebungen (Wegfall der Beschränkungen)
Velo-/Mofa Abstellplätze (ca. 3,5 m)
vor der Liegenschaft Cäcilienstrasse 35
1 Parkplatz der Blauen Zone (ca. 4,5 m)
vor der Liegenschaft Cäcilienstrasse 37
1 Parkplatz der Blauen Zone (ca. 4,5 m)
vor der Liegenschaft Cäcilienstrasse 15
Bemerkung:
Diese Verkehrsbeschränkungen treten mit dem Aufstellen bzw. Entfernen der Signale in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gestützt auf Art. 63 und 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG), kann gegen jede einzelne dieser Verfügungen innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, unter allfälliger Kostenfolge (Art. 108 VRPG) Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen (Art. 32 Abs. 2 VRPG).
Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün