Verkehrsbeschränkungsverfügung – Forstweg Strassensanierung
Nicht zustimmungspflichtige Verfügung
Nach der Strassensanierung wird bei der Wiederherstellung folgende Massnahme umgesetzt:
Neue Massnahme
Veloabstellplätze mit 4 Anbindevorrichtungen (ca. 5,6 m)
gegenüber den Liegenschaften Forstweg 69/71
Aufhebung (Wegfall der Beschränkung)
1 Parkplatz der Blauen Zone (ca. 5,6 m)
gegenüber den Liegenschaften Forstweg 69/71
Bemerkung:
Diese Verkehrsbeschränkung tritt mit dem Aufstellen bzw. Entfernen der Signale in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gestützt auf Art. 63 und 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG), kann gegen diese Verfügung innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, unter allfälliger Kostenfolge (Art. 108 VRPG) Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen (Art. 32 Abs. 2 VRPG).
Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün