Verkehrsbeschränkungsverfügung - Halenstrasse
Zustimmungspflichtige Verfügung
Neue Massnahme
Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
Halenstrasse, im Abschnitt Kreisel Länggass-/Bremgartenstrasse bis Einmündung Brüggbodenstrasse
Aufhebung (Wegfall der Beschränkung)
Die mit Zustimmungsverfügung Nr. 205-97 vom 15. August 1997 erlassene Verkehrsmassnahme, Höchstgeschwindigkeit 60 km/h, Halenstrasse im Abschnitt Kreuzung Länggass-/Bremgartenstrasse bis Einmündung Brüggbodenstrasse, wird aufgehoben.
Der Oberingenieurkreis II des Tiefbauamts des Kantons Bern hat, gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), am 9. Dezember 2021 (Nr.2095-21) die Zustimmung erteilt.
Bemerkung:
Diese Verkehrsbeschränkung tritt mit dem Aufstellen bzw. Entfernen der Signale in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gestützt auf Art. 63 und 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG), kann gegen diese Verfügung innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, unter allfälliger Kostenfolge (Art. 108 VRPG) Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen (Art. 32 Abs. 2 VRPG).
Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün