Baupublikation
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG Wireless Access, Postfach, 3050 Bern
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Rütistrasse 28, 8952 Schlieren
Bauvorhaben: Neubau Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG mit Antennentragkonstruktion, Systemtechnik und Antennen. Antennenersatz für Salt.
Standort: Tannholz 60, Parzelle Nr. 510, Landwirtschaftszone
Ausnahmen: - Bauen in Waldnähe (Art. 26 KWaG)
- Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG)
Auflage- und Einsprachefrist: 10. Juni 2022
Auflagestelle: Gemeinde Kirchlindach, Lindachstrasse 17, 3038 Kirchlindach
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20686;
eBau Nummer: 2022-3953
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland