Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat
1. die von der Einwohnergemeinde Muri bei Bern am 27. September 2020 beschlossene und mit Beschluss des Gemeinderates vom 7. Februar 2022 geringfügig geänderte ZPP Rütibühl-Süd sowie
2. die vom Gemeinderat am 30. März 2021 beschlossene und am 15. Februar 2021 und 7. Februar 2022 geringfügig geänderte Überbauungsordnung Rütibühl-Süd mit Änderung der öffentlichen Alpenstrasse
in Anwendung von Art. 61 BauG am 20. Mai 2022 genehmigt. Die erwähnten Nutzungsplanungen sind vorbehältlich allfälliger Beschwerden am 20. Juni 2022 in Kraft getreten.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen
Muri bei Bern, den 20. Juni 2022
Der Gemeinderat