Überbauungsordnung: Sicherung von bestehenden, öffentlichen Wasser- und Abwasserleitungen der Gemeinde Bremgarten bei Bern und der Wasserverbund Region Bern AG – Planauflage
Der Gemeinderat von Bremgarten bei Bern und die Wasserverbund Region Bern AG bringen gestützt auf Art. 28 Kantonales Gewässerschutzgesetz (KGSchG) und Art. 21 und 22 Kantonales Wasserversorgungsgesetz (WVG) die nachfolgenden Planunterlagen "SöL" zur Auflage:
Pläne: Nr. WS 52-1.4 und Kn 31-1.1 (Situation 1:2000) vom 10. November 2022
Einzelne Leitungsabschnitte befinden sich auf den benachbarten Gemeindegebieten von Kirchlindach und Zollikofen. Länge der Wasserleitungen der Gemeinde Bremgarten in Kirchlindach 30 m / in Zollikofen 95 m, Länge der Wasserleitungen der Wasserverbund Region Bern AG in Kirchlindach 550 m, Länge der Kanalisationen in Kirchlindach 1'000 m / in Zollikofen 990 m.
Die Überbauungsordnung wird nur in der Gemeinde Bremgarten bei Bern aufgelegt. Die Einsichtnahme auf elektronischem Weg ist nicht vorgesehen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, d.h. vom 18. Januar bis 17. Februar 2023, bei der Gemeindeverwaltung Bremgarten, Chutzenstrasse 12, Fachbereich Bau und Betriebe, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die Überbauungsordnungen zur Sicherung von bestehenden, öffentlichen Wasser- und Abwasserleitungen beim Fachbereich Präsidiales zuhanden des Gemeinderates Bremgarten bei Bern schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung Bremgarten, Chutzenstrasse 12:
Montag 07.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Freitag 08.00 bis 15.00 Uhr, durchgehend
Bremgarten bei Bern, 18. Januar 2023 Gemeinderat Bremgarten bei Bern