Amtliche Mitteilungen
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Publiziert am 15.03.2023

Aufforderung zum Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Kirchlindach

Die Eigentümer/innen von Privatparzellen werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen sowie privaten Strassen und Wegen folgende Hinweise zu beachten:

 

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen,

- die zu nahe an Strassen stehen,

- in den Strassen- und Trottoirraum hineinragen,

- Signalisationen und Strassenbeleuchtungen abdecken oder

- die Übersicht bei Strassenverzweigungen einschränken,

gefährden die Verkehrsteilnehmenden. Spezielle Gefahr besteht für Kinder, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zusätzlich werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder verunmöglicht.

 

Zur Verhinderung von Verkehrs- und sonstigen Gefährdungen schreibt das Strassengesetz unter anderem vor:

- Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden.

- Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden.

- Signalisationen und Spiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.

 

Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und besonders in der Nacht mehr Sicherheit für alle.

 

Wir ersuchen Sie, nötige Rückschneidearbeiten auf das Lichtraumprofil unverzüglich vorzunehmen.

 

Eine grafische Darstellung des Lichtraumprofils finden Sie unter www.kirchlindach.ch, Rubrik Bauverwaltung, Strassen und Unterhalt.

 

Im Verlaufe des Jahres müssen Rückschneidearbeiten nötigenfalls wiederholt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Bauverwaltung Kirchlindach, Tel. 031 828 21 20 oder der Firma Schwendimann AG, Tel. 031 868 06 80.

 

Die nächsten Daten für den kostenlosen Häckseldienst der Gemeinde Kirchlindach sind:

  1. + 5. Mai 2023. Anmeldungen werden bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem Häckseldatum von der Firma Schwendimann AG, Tel. 031 868 06 80 entgegengenommen.

 

Danke, dass Sie uns helfen, Unfälle, Schäden und unnötige Kosten zu vermeiden!

 

Bauverwaltung Kirchlindach

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