Baupublikation
Bauherrschaft: |
Stämpfli AG, Wölflistrasse 1, Postfach, 3001 Bern
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Projektierung: |
Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen
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Strasse Nr: |
Wölflistrasse 1
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Bauvorhaben: |
Aufstellen von 2 Stelen, Ersatz einer Fassadenbeschriftung, Demontage einer Fassadenbeschriftung gemäss den aufgelegten Plänen
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Bauklasse: |
6
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Nutzungszone: |
Industrie- und Gewerbezone
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Es wird eine Ausnahme beansprucht nach:
- Art. 28 BauG von Art. 81 Abs. 2 SG i.V.m. Art. 39 BO für das Bauen ausserhalb der Baulinie (Bauverbotszone)
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 11. April 2023.
Die Auflageakten liegen beim Bauinspektorat, Bundesgasse 38, 4. Stock, Zimmer 481 auf. Sie können während den Öffnungszeiten, Mo - Fr, 08.00 - 11.30 Uhr, eingesehen werden.
Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die gesamten Auflageakten elektronisch einzusehen. Die Zugangsdaten hierfür erhalten Sie via bauinspektorat@bern.ch unter Angabe der Baukontroll-Nr. 2022-5118.
Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, Postfach, 3001 Bern einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 Baugesetz).
Bauinspektorat der Stadt Bern