Amtliche Mitteilungen
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Publiziert am 15.03.2023

Beschluss über einen gebundenen Verpflichtungskredit

Gemäss Art. 101 Abs. 3 Gemeindeverordnung ist der Beschluss über einen gebundenen Verpflichtungskredit zu veröffentlichen, wenn er die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt.
Verpflichtungskredite sind gebunden, wenn bezüglich ihrer Höhe, dem Zeitpunkt ihrer Vornahme oder anderer Modalitäten kein Entscheidungsspielraum besteht.

Gestützt auf diese Vorschrift bringt der Gemeinderat zur Kenntnis, dass er in seiner Sitzung vom 2. März 2023 den Kredit für das Einrichten von einem zusätzlichen Kindergarten und einem Schulzimmer und die damit verbundenen Umbauarbeiten in der Höhe von CHF 115'448 genehmigt hat.

Begründung
Ab August 2023 müssen aufgrund der grossen Zahl der schulpflichtigen Kinder zwei zusätzliche Klassen eröffnet werden. In der Schul- und Mehrzweckanlage Zälgli fehlt der nötige Raum, weshalb die beiden Kindergärten in das ehemalige Oberschulhaus, Liegenschaft Murtenstrasse 66, verlegt werden. Bei der vorgesehenen Lösung handelt es sich um die kostengünstigste Variante, mit der kurzfristig die benötigten Räumlichkeiten bereitgestellt werden können. Um eine altersgerechte Nutzung zu ermöglichen, ist insbesondere der Einbau von Sanitäranlagen im 1. Stock und im Dachgeschoss der Liegenschaft nötig.

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung – das heisst bis am 11. April 2023 - schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, eingereicht werden.

Der Gemeinderat

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