Amtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen
Publiziert am 15.03.2023

Baupublikation

Gesuchsteller: Berchtold Emanuel, Muesmattstrasse 48, 3012 Bern

Projektverfasser: modest GmbH, Postfach, 8042 Zürich

Strasse: Känelgasse 31

Parzelle Nr.: 988

Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Neubau eines Doppeleinfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten im Sockel-, Erd- und Dachgeschoss und einem Carport für zwei Autos., gemäss den aufgestellten Profilen und aufgelegten Plänen

Ausnahme:      
- Bauen im Strassenabstand gemäss Art. 7 Abs. 9 BR und Art. 80 SG i.A.v. Art. 81 SG

Nutzungszone: Wohnzone W2

Gewässerschutzbereich: A

Gewässerschutzmassnahmen: Die Massnahmen werden nach den geltenden Gesetzen und Normen ausgeführt.

 

Die Einsprachefrist läuft bis und mit 11. April 2023

 

Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Auflageakten sind ebenfalls online im eBau einsehbar (BE-Login erforderlich, www.be.ch/ebau)

 

Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

 

Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31.4 BauG)

 

Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG)

 

                                                                                     Bauinspektorat Zollikofen

 PDF