Baupublikation
Gesuchsteller: Berchtold Emanuel, Muesmattstrasse 48, 3012 Bern
Projektverfasser: modest GmbH, Postfach, 8042 Zürich
Strasse: Känelgasse 31
Parzelle Nr.: 988
Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Neubau eines Doppeleinfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten im Sockel-, Erd- und Dachgeschoss und einem Carport für zwei Autos., gemäss den aufgestellten Profilen und aufgelegten Plänen
Ausnahme:
- Bauen im Strassenabstand gemäss Art. 7 Abs. 9 BR und Art. 80 SG i.A.v. Art. 81 SG
Nutzungszone: Wohnzone W2
Gewässerschutzbereich: A
Gewässerschutzmassnahmen: Die Massnahmen werden nach den geltenden Gesetzen und Normen ausgeführt.
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 11. April 2023
Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Auflageakten sind ebenfalls online im eBau einsehbar (BE-Login erforderlich, www.be.ch/ebau)
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31.4 BauG)
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG)
Bauinspektorat Zollikofen