Amtliche Mitteilungen
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Publiziert am 29.03.2023

Baupublikation

Bauherrschaft:

PSP Real Estate AG, Seestrasse 353, Postfach, 8038 Zürich

 

Projektierung:

W2H Architekten AG, Haslerstrasse 30, 3008 Bern

 

Strasse Nr:

Effingerstrasse 47 / Haslerstrasse 30

 

Kreis / Grundstück:

3 / 74, 75

 

 

Bauvorhaben:

Erstellen von 4 Velounterständen, neue Absturzsicherung, Abbruch best. Unterstand gemäss den aufgelegten Plänen.

 

Bauklasse:

5, geschlossene Bauweise, oo / 13

 

Nutzungszone:

Wohnzone gemischt

 

Das Bauvorhaben liegt im Perimeter der Überbauungsordnung

318 Mattenhof Teilplan West,
097 Quartierplanung Mattenhof; diverse Änderungen

 

 

Es wird eine Ausnahme beansprucht nach:

  • Art. 28 BauG von Art. 39 BO für das Bauen auesserhalb der Baulinie (Bauverbotszone).

 

Die Einsprachefrist läuft bis und mit 21. April 2023.

Die Auflageakten liegen beim Bauinspektorat, Bundesgasse 38, 4. Stock, Zimmer 481 auf. Sie können während den Öffnungszeiten, Mo - Fr, 08.00 - 11.30 Uhr, eingesehen werden.

Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die gesamten Auflageakten elektronisch einzusehen. Die Zugangsdaten hierfür erhalten Sie via bauinspektorat@bern.ch unter Angabe der Baukontroll-Nr. 2023-0072.

 

Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, Postfach, 3001 Bern einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

 

Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 Baugesetz).

 

Bauinspektorat der Stadt Bern

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