Baupubilkation
Bauherrschaft |
Beat Jäggi, Jurastrasse 79, 3063 Ittigen |
Projektverfasser |
GHZ Architekten AG, Sägetstrasse 5a, 3123 Belp |
Grundeigentümer |
Beat Jäggi, Jurastrasse 79, 3063 Ittigen |
Bauvorhaben |
Abbruch bestehendes Wohnhaus, Neubau Mehrfamilienhaus mit 3 Einheiten und gemeinsamer Einstellhalle. |
Standort / Adresse |
Dennigkofenweg 196 |
Grundbuchblatt Nr. |
2563 |
Nutzungszone |
Wohnzone 2 |
Schutzzone / Schutzobjekt |
Keine |
Beantragte Ausnahmen: Bauen in der Bauverbotszone (Art. 81 Abs. 2 SG und Art. 29 GBR 93 i.V.m. Art. 28 BauG)
Vorgesehene Gewässer-
schutzmassnahmen: Gewässerschutzzone üB; das Schmutzwasser wird via Gemeindekanalisation der ARA Worblental zugeleitet; das Dach- und Oberflächenwasser wird soweit technisch möglich zur Versickerung gebracht.
Auflageort und Einsprachestelle: Abteilung Hochbau Ostermundigen, Bernstrasse 65D,
3072 Ostermundigen
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20808
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 21. April 2023
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Diese liegen bei der Abteilung Hochbau während den Büroöffnungszeiten auf.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich, im Doppel, und begründet innerhalb der Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Begriff des Lastenausgleiches gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken.
Abteilung Hochbau Ostermundigen