Amtliche Mitteilungen
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Publiziert am 24.05.2023

Aufforderung zum Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Die Eigentümer/-innen von Privatparzellen sowie Strassenanstösser/-innen werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise zu beachten:

Bäume, Sträucher und Pflanzungen, welche

 

-       zu nahe an Strassen stehen,

-       in den Strassen- und Trottoirraum hineinragen,

-       Signalisationen und Strassenbeleuchtungen abdecken oder

-       die Übersicht bei Strassenverzweigungen einschränken,

 

gefährden die Verkehrsteilnehmenden. Spezielle Gefahr besteht für Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zusätzlich werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder verunmöglicht.

 

Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und besonders in der Nacht mehr Sicherheit für alle.

Zur Verhinderung von Verkehrs- und sonstigen Gefährdungen schreibt das Strassengesetz unter anderem vor:

-       Bäume, Hecken und Sträucher, die als Einfriedungen dienen, müssen seitlich einen Abstand von mindestens 50 cm zum Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2,50 m freigehalten werden.

-       Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden.

-       Signalisationen und Spiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.

 

Wir fordern Sie hiermit höflich auf, eventuell nötige Rückschneidearbeiten unverzüglich gemäss Lichtraumprofil auszuführen. Die grafische Darstellung des Lichtraumprofils finden Sie auf dem „Merkblatt Grünwesen“, welches auf unserer Website www.bern.ch/tiefbauamt (Rubrik Betrieb + Unterhalt) zum Download bereitsteht. Die Rückschneidearbeiten müssen nötigenfalls im Verlauf des Jahres wiederholt werden.

 

 

Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe! Weitere Auskünfte erhalten Sie unter folgender Adresse:

 

Tiefbauamt der Stadt Bern

Bundesgasse 38

Postfach, 3001 Bern

Tel. 031 321 64 75

tiefbauamt@bern.ch

www.bern.ch/tiefbauamt

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