Amtliche Mitteilungen
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Publiziert am 24.05.2023

Verkehrsbeschränkungsverfügung – Buchserstrasse

Stadt Bern

Infolge Verzögerungen im Baufortschritt bei der Sanierung des Autobahntunnels Sonnenhof müssen für die Bauplatzinstallation und die Erschliessung der Baustelle die zwei Parkplätze der blauen Zone auf der Brücke Buchserstrasse länger aufgehoben werden als vorgesehen.

Neue Dauer der Massnahme: seit Anfang März 2022 bis ca. Ende Dezember 2023, aber längstens bis Bauende.

Nicht zustimmungspflichtige Verfügung

Aufhebung (Wegfall der Beschränkung)

Parkieren mit Parkscheibe

Blaue Zone

Mit Parkkarte 3006/6 unbeschränkt

2 Parkplätze auf der Brücke Buchserstrasse, Seite PubliBike Standort

Bemerkung:

Einer allfälligen Beschwerde wird, gestützt auf Art. 68 Abs. 2 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG), die aufschiebende Wirkung entzogen.

Rechtsmittelbelehrung

Gestützt auf Art. 63 und 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG) kann gegen diese Verfügung innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, unter allfälliger Kostenfolge (Art. 108 VRPG) Beschwerde geführt werden.

Der Entzug der aufschiebenden Wirkung kann gemäss Art. 68 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 67 VRPG innert derselben Frist beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland angefochten werden, wenn er einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil bewirken kann.

Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen (Art. 32 Abs. 2 VRPG).

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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