Publiziert am 05.07.2023
Hundetaxe 2023
Kehrsatz
Hundehaltung
Eigentümer oder Besitzer verpflichten sich, kontrollpflichtige Hunde bei der zuständigen Gemeindestelle zur Aufnahme oder Abmeldung in das Verzeichnis/System anzumelden bzw. abzumelden. Die Anmeldung kann auf verschiedene Arten erfolgen:
- Anmeldung am Schalter der Gemeinde Kehrsatz
Bei der Anmeldung direkt am Schalter müssen Sie folgende Punkte beachten: Die Personalien Ihres Hundes wie Name, Geburtsdatum, Mikrochipnummer, Rasse, Farbe, Geschlecht, müssen Sie vorweisen können. Als Quittung werden wir Ihnen eine Hundemarke mit Nummer der Gemeinde Kehrsatz abgegeben, welche vom Hund zu tragen ist!
- Anmeldung via Homepage der Gemeinde Kehrsatz
Wollen Sie die Anmeldung Ihres Hundes via Internet ausführen, müssen Sie das auf unserer Homepage (www.kehrsatz.ch) zur Verfügung stehende Formular bei Zuzug, Erwerb oder langfristiger Betreuung, beziehungsweise bei Verkauf, Ende der Betreuung oder Tod Ihres Hundes ausfüllen. Über die erfolgte An- oder Abmeldung werden Sie per E-Mail oder per Post (Hundemarke mit Nummer der Gemeinde Kehrsatz) so bald als möglich die Bestätigung erhalten.
Hundetaxe
Die Hundetaxe wird mittels Rechnung eingefordert. Stichtag für die Taxe bleibt wie bisher, der 1. August des entsprechenden Jahres.
Gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 12. Dezember 2022 ist im Jahr 2023 für jeden in der Gemeinde gehaltenen und am 1. August über 6 Monate alten Hund eine jährliche Taxe von CHF 100.— zu entrichten.
EINWOHNERGEMEINDE KEHRSATZ
Abteilung Finanzen