Amtliche Mitteilungen
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Publiziert am 05.07.2023

Verkehrsbeschränkungsverfügung – Hallerstrasse

Stadt Bern

Die Studierenden der BFH haben für Pausen draussen zu wenig Platz. Um einen attraktiven und sicheren Aufenthaltsraum zu schaffen und um den Begegnungsort zu beobachten, wird für die temporäre Installation eines Parklet-Arrangements im Zeitraum ab frühestens Anfang September bis spätestens Ende November 2023 während 90 Tagen ein Parkplatz der Blauen Zone aufgehoben:

Nicht zustimmungspflichtige Verfügung

Aufhebung (Wegfall der Beschränkung)

1 Parkplatz der Blauen Zone (ca. 5 m)
vor der Liegenschaft Hallerstrasse 9

Bemerkung:
Diese Verkehrsbeschränkung tritt mit dem Aufstellen bzw. Entfernen der Signale in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gestützt auf Art. 63 und 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG) kann gegen diese Verfügung innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, unter allfälliger Kostenfolge (Art. 108 VRPG) Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen (Art. 32 Abs. 2 VRPG).

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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