Baupublikation
Bauherrschaft: |
Immobilien Stadt Bern, v.d. arb Architekten,
|
|||
Projektierung: |
arb Architekten AG, Brunnadernstrasse 28, 3006 Bern
|
|||
Strasse Nr: |
Brünnenstrasse 123
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
Bauvorhaben: |
Umnutzung von Bank in Büro gemäss den aufgelegten Plänen
|
|||
Bauklasse: |
Erhaltung
|
|||
Nutzungszone: |
Kernzone
|
|||
Inventar: |
Bümpliz - Bethlehem / schützenswert, Kanton / Alt Bümpliz |
Es wird eine Ausnahme beansprucht nach Art. 26 BauG von Art. 19 BO für die Überschreitung der zulässigen Hauptnutzfläche an Arbeitsnutzungen.
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 28. Juli 2023.
Die Auflageakten liegen beim Bauinspektorat, Bundesgasse 38, 4. Stock, Zimmer 481 auf. Sie können während den Öffnungszeiten, Mo - Fr, 08.00 - 11.30 Uhr, eingesehen werden.
Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die gesamten Auflageakten elektronisch einzusehen. Die Zugangsdaten hierfür erhalten Sie via bauinspektorat@bern.ch unter Angabe der Baukontroll-Nr. 2023-0275.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 Baugesetz).
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland