Amtliche Mitteilungen
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Publiziert am 05.07.2023

Baupublikation

Bauherrschaft:

Chandradas Tharshiny, Chandradas Nadesan , Talstrasse 99, 3174 Thörishaus

 

Projektierung:

Nissille Architekturbüro, Niederbottigenweg 101, 3018 Bern

 

Strasse Nr:

Bottigenstrasse 291

 

Kreis / Grundstück:

 

6 / 2391

 

 

Bauvorhaben:

Teil- Aufstockung (2 Zimmerwohnung), Aufstellung einer Wärmepumpe gemäss den aufgelegten Plänen und Profilen vor Ort

 

Bauklasse:

2, offene Bauweise, 20 / 12

 

Nutzungszone:

Kernzone

 

Das Bauvorhaben liegt im Perimeter der Überbauungsordnung 138    Ortsplanung Oberbottigen

 

Es wird eine Ausnahme beansprucht nach Art. 26 BauG von Art. 39 BO und Art. 80 SG für das Unterschreiten des Strassenabstandes

 

Die Einsprachefrist läuft bis und mit 28. Juli 2023.

 

Die Auflageakten liegen beim Bauinspektorat, Bundesgasse 38, 4. Stock, Zimmer 481 auf. Sie können während den Öffnungszeiten, Mo - Fr, 08.00 - 11.30 Uhr, eingesehen werden.

Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die gesamten Auflageakten elektronisch einzusehen. Die Zugangsdaten hierfür erhalten Sie via bauinspektorat@bern.ch unter Angabe der Baukontroll-Nr. 2023-0114.

 

Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, Postfach, 3001 Bern einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

 

Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 Baugesetz).

 

 

Bauinspektorat der Stadt Bern

 

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